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Arbeitgeber zahlt Gehalt nicht – was kann ich tun?

Das Gehalt ist am Monatsende nicht auf dem Konto. Vielleicht fehlt nur die aktuelle Zahlung. Vielleicht sind bereits mehrere Monatsgehälter offen. Für Arbeitnehmer kann das schnell zu einem finanziellen Problem werden.

Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt, sollten Betroffene nicht einfach abwarten. Entscheidend ist zunächst, ob das Gehalt bereits fällig ist und warum die Zahlung ausbleibt.

Nach § 611a BGB ist der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Wann das Gehalt konkret fällig wird, hängt unter anderem vom Arbeitsvertrag oder einer tariflichen Regelung ab. Grundsätzlich regelt § 614 BGB die Fälligkeit der Vergütung.

Warum wurde das Gehalt nicht gezahlt?

Nicht jede verspätete Zahlung hat denselben Grund. Manchmal handelt es sich um einen Fehler in der Lohnbuchhaltung. In anderen Fällen gibt es Streit über Arbeitszeiten, Fehlzeiten oder die Höhe der Vergütung.

Auch bei finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens kann das Gehalt ausbleiben.

Wichtig ist deshalb, zunächst zu prüfen:

  • Wann wäre das Gehalt fällig gewesen?
  • Welcher Betrag wurde vereinbart?
  • Fehlt das gesamte Gehalt oder nur ein Teil?
  • Gibt es eine nachvollziehbare Erklärung des Arbeitgebers?
  • Sind bereits weitere Zahlungen offen?

Was sollte ich tun, wenn mein Gehalt ausbleibt?

Als ersten Schritt sollten Sie den Arbeitgeber auf die fehlende Zahlung aufmerksam machen. Am besten erfolgt dies schriftlich, damit später nachvollziehbar ist, wann Sie die Zahlung verlangt haben.

Setzen Sie dabei eine angemessene Frist zur Zahlung. Prüfen Sie außerdem Ihren Arbeitsvertrag und mögliche Ausschlussfristen. Solche Fristen können wichtig sein, wenn Ansprüche auf ausstehendes Gehalt später durchgesetzt werden sollen.

Kann ich mein Gehalt einklagen?

Grundsätzlich kann ein Arbeitnehmer offene Vergütungsansprüche gerichtlich geltend machen.

Kommt der Arbeitgeber mit der Zahlung in Verzug, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen außerdem Verzugsfolgen entstehen. § 286 BGB regelt, wann ein Schuldner in Verzug gerät.

Bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Das gilt insbesondere dann, wenn mehrere Monatsgehälter fehlen oder der Arbeitgeber die Zahlung ausdrücklich verweigert.

Was ist, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird, stellt sich zusätzlich die Frage, ob und wie offene Arbeitsentgeltansprüche noch durchgesetzt werden können. In solchen Fällen können besondere Regelungen greifen.

Betroffene sollten deshalb nicht zu lange warten und ihre offenen Ansprüche sowie vorhandene Fristen prüfen lassen.

Was sollte ich jetzt sichern?

Bewahren Sie insbesondere auf:

  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsabrechnungen
  • Kontoauszüge
  • Arbeitszeitnachweise
  • Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber
  • Vereinbarungen über die Vergütung
  • Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen

Diese Unterlagen können wichtig sein, wenn später nachgewiesen werden muss, welche Vergütung vereinbart war und welche Zahlungen tatsächlich ausgeblieben sind.

Fazit

Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht zahlt, sollten Arbeitnehmer nicht einfach abwarten. Prüfen Sie die Fälligkeit, kontrollieren Sie Ihren Arbeitsvertrag und machen Sie offene Ansprüche schriftlich geltend.

Gerade wenn bereits mehrere Zahlungen fehlen oder der Arbeitgeber die Zahlung verweigert, kann eine arbeitsrechtliche Prüfung sinnvoll sein.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und anschließend redaktionell geprüft

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