Ärger mit dem Bauunternehmen – welche Rechte habe ich
Der Hausbau oder eine größere Sanierung ist für viele Menschen eines der größten Projekte im Leben. Umso belastender wird es, wenn plötzlich Baumängel auftreten, Termine nicht eingehalten werden oder das Bauunternehmen auf Beschwerden kaum reagiert. Viele Betroffene fragen sich dann: Welche Rechte habe ich eigentlich – und wie gehe ich jetzt richtig vor?
Die gute Nachricht: Bauherren und Auftraggeber sind rechtlich nicht schutzlos. Das deutsche Baurecht sieht klare Ansprüche vor, wenn Leistungen mangelhaft oder unvollständig ausgeführt werden. Entscheidend ist allerdings, frühzeitig richtig zu handeln.
Wann liegt überhaupt ein Baumangel vor?
Nicht jede kleine Unsauberkeit zählt automatisch als rechtlicher Baumangel. Ein Mangel liegt grundsätzlich dann vor, wenn die Bauleistung nicht der vereinbarten Qualität entspricht oder nicht fachgerecht ausgeführt wurde. Dazu gehören zum Beispiel:
- Risse im Estrich oder Mauerwerk
- Feuchtigkeit oder Schimmel
- undichte Fenster oder Dächer
- schlechte Dämmung
- falsch verbaute Materialien
- erhebliche Abweichungen von Plänen oder Vereinbarungen
Auch versteckte Mängel, die erst Monate später sichtbar werden, können unter die Gewährleistung fallen.
Diese Rechte haben Bauherren bei Baumängeln
Wenn tatsächlich ein Baumangel vorliegt, stehen Auftraggebern verschiedene gesetzliche Ansprüche zu. Die wichtigsten Rechte ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 634 BGB).
1. Nachbesserung verlangen
In den meisten Fällen muss das Bauunternehmen den Mangel zunächst selbst beheben. Man spricht dabei von „Nacherfüllung“ oder „Nachbesserung“. Das Unternehmen erhält also die Möglichkeit, den Fehler zu korrigieren.
Wichtig dabei:
- Mängel immer schriftlich melden
- eine klare Frist setzen
- Fotos und Beweise sichern
2. Kosten zurückfordern oder andere Firma beauftragen
Reagiert das Bauunternehmen nicht oder verstreicht die gesetzte Frist erfolglos, darf unter bestimmten Voraussetzungen eine andere Firma mit der Reparatur beauftragt werden. Die entstandenen Kosten können anschließend zurückgefordert werden.
Viele Betroffene machen allerdings den Fehler, sofort selbst Handwerker zu bestellen, ohne dem ursprünglichen Unternehmen vorher Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Dadurch können Ansprüche verloren gehen.
3. Zahlung mindern oder verweigern
Solange erhebliche Mängel bestehen, darf oft ein Teil der Rechnung einbehalten werden. In schweren Fällen kann sogar eine Minderung des Werklohns möglich sein.
Gerade bei größeren Bauprojekten ist das häufig ein wichtiges Druckmittel gegenüber dem Unternehmen.
4. Schadensersatz verlangen
Entstehen durch den Baumangel zusätzliche Schäden, kann unter Umständen Schadensersatz verlangt werden. Das betrifft zum Beispiel:
- Wasserschäden
- Folgekosten durch Schimmel
- Hotelkosten wegen Unbewohnbarkeit
- zusätzliche Gutachterkosten
Auch hier gilt: Dokumentation ist entscheidend.
Die Bauabnahme ist ein wichtiger Wendepunkt
Viele Probleme entstehen rund um die Bauabnahme. Mit der Abnahme bestätigt der Bauherr grundsätzlich, dass die Leistung im Wesentlichen erbracht wurde. Gleichzeitig beginnen wichtige Fristen zu laufen.
Deshalb sollte niemals vorschnell unterschrieben werden.
Werden bei der Abnahme bereits Mängel erkannt, sollten diese unbedingt schriftlich im Protokoll festgehalten werden. Bei größeren Unsicherheiten kann ein unabhängiger Bausachverständiger sinnvoll sein.
Fazit
Ärger mit einem Bauunternehmen ist belastend, vor allem, wenn hohe Kosten, Zeitdruck und Unsicherheit zusammenkommen. Trotzdem sollten Betroffene nicht vorschnell aufgeben oder eigenmächtig handeln.